europäische Verpackungsverordnung (PPWR)
Ab dem 12. August 2026 gilt die neue europäische Verpackungsverordnung (PPWR) in der gesamten EU verbindlich. In Deutschland wird sie durch das nationale Verpackungsgesetz (VerpackG) ergänzt.
Verkaufsverpackungen, die typischerweise an den privaten Endverbraucher abgegeben werden, verpflichtet, diese an einem dualen System beteiligen.
"Vertreiber im Sinne der PPWR ist, wer Verpackungen, Packstoffe oder Erzeugnisse, aus denen unmittelbar Verpackungen hergestellt werden, oder Waren in Verpackungen, in Verkehr bringt. Vertreiber im Sinne dieser Verordnung ist auch der Versandhandel."
Wir teilen hiermit mit, dass wir die Vorgaben der ab 12.08.2026 geltenden PPWR, ergänzt durch PPWR - die neue europäische Verpackungsverordnung beachten. Die Firma tcsb Silke Böhner e.K. beteiligt sich mit den von ihr in Verkehr gebrachten Verkaufs- und Transportverpackungen in dem sich ergebenden Umfang an dem Befreiungssystem
- Der Grüne Punkt - Duales System Deutschland GmbH, Köln
Hinweis: Auch die Fa. tcb e.K. versucht bestmöglich, unsere Umwelt zu schonen und den Anforderungen dazu gerecht zu werden.
Ca. 95% unserer Verpackungen sind aktuell aus Karton, Pappe oder Papier. Verschiedene Artikelverpackungen, (z.B. für Einwegartikel unserer Lieferanten) lassen sich nicht umverpacken. Es gelten deren Hinweise und Verpflichtungen nach der PPWR.
Verpackungsregister
Selbstverständlich sind wir als Hersteller und ggf. Erzeuger beim Verpackungsregister registriert. Die Veröffentlichung soll es jedermann ermöglichen, nach bestimmten Herstellern und Markennamen zu suchen und somit zu überprüfen, ob der/ die Hersteller bzw. Erstinverkehrbringer ihrer Registrierungspflicht nachgekommen sind. Unsere Registriernummer dazu ist vorhanden.