Verpackungsverordnung (VerpackV)

5. Novelle der Verpackungsverordnung (VerpackV)
 
 Am 1. Januar 2009 trat die 5. Novelle der Verpackungsverordnung in Kraft. Danach sind Hersteller und Vertreiber von mit Ware befüllten Verkaufsverpackungen, die typischerweise an den privaten Endverbraucher abgegeben werden, verpflichtet, diese an einem dualen System beteiligen.
 
In §3 IX der Verpackungsverordnung wird definiert, wer Vertreiber in diesem Sinne ist:
 "Vertreiber im Sinne dieser Verordnung ist, wer Verpackungen, Packstoffe oder Erzeugnisse, aus denen unmittelbar Verpackungen hergestellt werden, oder Waren in Verpackungen, gleichgültig auf welcher Handelsstufe, in Verkehr bringt. Vertreiber im Sinne dieser Verordnung ist auch der Versandhandel."

 Hinweis nach der Verpackungsverordnung (VerpackV):
 Wir teilen hiermit mit, dass wir die Vorgaben des ab 01.01.2009 geltenden Verpackungsverordnung beachten. Die Firma tcsb Silke Böhner e.K. beteiligt sich mit den von ihr in Verkehr gebrachten Verkaufsverpackungen in dem sich ergebenden Umfang an dem Befreiungssystem

- Der Grüne Punkt - Duales System Deutschland GmbH, Köln
 
Hinweis: Auch die Fa. tcb e.K. versucht bestmöglich,  unsere Umwelt zu schonen und den Anforderungen dazu gerecht zu werden.
Ca. 90% unserer Verpackungen sind aktuell aus Karton, Pappe oder Papier. Verschiedene Artikelverpackungen, (z.B. für Einwegartikel unserer Lieferanten) lassen sich nicht umverpacken.

Verpackungsregister
Selbstverständlich sind wir als Hersteller beim Verpackungsregister registriert. Die Veröffentlichung soll es jedermann ermöglichen, nach bestimmten Herstellern und Markennamen zu suchen und somit zu überprüfen, ob der/ die Hersteller bzw. Erstinverkehrbringer ihrer Registrierungspflicht nachgekommen sind.